Zum Inhalt
Anfragen und Erstgespräche ab sofort
2E FACTUM GROUPEngineering · Consulting · Expertise · Tax

Start/Leistungen/Engineering/Bauherrenberatung

Rolle A · Unabhängige Bauherrenseite

Bauherrenberatung

Die meisten Streitigkeiten am Bau sind in den Verträgen angelegt – lange bevor der erste Bagger fährt. Wir lesen Ihre Werkverträge so, wie der Unternehmer sie später auslegen wird.

1Das Problem

Werkverträge werden von der Gegenseite oder vom Planer vorbereitet. Garantie, Sicherheiten, Abnahmemodalitäten, Regie und Nachtragsmechanik sind darin so geregelt, wie es dem Verfasser nützt.

Ihr Anwalt prüft die Rechtsfragen. Die technische Frage – was dieser Vertrag auf der Baustelle bedeutet – beantwortet meist niemand.

2Was wir tun

  • Was wir prüfen

    Leistungsbeschreibung und Schnittstellen, Aufmass- und Abrechnungsregeln, Regie, Nachtragsmechanik, Terminvereinbarungen und Konventionalstrafen, Abnahme- und Gewährleistungsregeln, Sicherheiten und Rückbehalte, Qualitätsvorgaben und Normbezüge.

  • Wie wir es liefern

    Eine Risikoanalyse je Vertrag mit konkreten Änderungsvorschlägen in technischer Sprache. Die juristische Vertragsredaktion bleibt bei Ihrem Anwalt; auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit ihm ab.

3Was Sie in der Hand haben

  • Verträge, deren Abrechnungs- und Nachtragsregeln Sie später kontrollieren können.
  • Abnahme- und Gewährleistungsregeln, die zum revidierten Bauvertragsrecht passen.
  • Weniger Streit, weil die Regeln vor der Vergabe klar sind – und nicht erst vor Gericht.
Danach

Nach der Vergabe beginnt die Kontrolle: Projekt- und Baumanagement oder Bauherrenvertretung. Mehr →

Häufige Fragen
Ersetzen Sie den Anwalt?

Nein. Wir liefern die technisch-vertragliche Analyse; die rechtliche Beurteilung und Redaktion bleibt beim Anwalt. Beide Sichten zusammen ergeben einen Vertrag, der hält.

Prüfen Sie auch SIA-118-Verträge?

Ja. Verträge mit SIA 118 und individuelle Werkverträge nach OR gehören zum Alltag. Wo die Revision des Bauvertragsrechts auf die Vertragsmodelle wirkt, weisen wir darauf hin.

Wie rechnen Sie ab?

Pauschal je Vertrag oder nach Tagessatz, abhängig von Umfang und Anzahl der Verträge.

Der nächste Schritt

Senden Sie uns noch keine Verträge. Sagen Sie uns, wie viele Vergaben anstehen und wann. Dann besprechen wir Umfang und Ablauf.

Erstgespräch anfragen