Start/Leistungen/Engineering/Bauherrenberatung
Rolle A · Unabhängige Bauherrenseite
Bauherrenberatung
Die meisten Streitigkeiten am Bau sind in den Verträgen angelegt – lange bevor der erste Bagger fährt. Wir lesen Ihre Werkverträge so, wie der Unternehmer sie später auslegen wird.
1Das Problem
Werkverträge werden von der Gegenseite oder vom Planer vorbereitet. Garantie, Sicherheiten, Abnahmemodalitäten, Regie und Nachtragsmechanik sind darin so geregelt, wie es dem Verfasser nützt.
Ihr Anwalt prüft die Rechtsfragen. Die technische Frage – was dieser Vertrag auf der Baustelle bedeutet – beantwortet meist niemand.
2Was wir tun
Was wir prüfen
Leistungsbeschreibung und Schnittstellen, Aufmass- und Abrechnungsregeln, Regie, Nachtragsmechanik, Terminvereinbarungen und Konventionalstrafen, Abnahme- und Gewährleistungsregeln, Sicherheiten und Rückbehalte, Qualitätsvorgaben und Normbezüge.
Wie wir es liefern
Eine Risikoanalyse je Vertrag mit konkreten Änderungsvorschlägen in technischer Sprache. Die juristische Vertragsredaktion bleibt bei Ihrem Anwalt; auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit ihm ab.
3Was Sie in der Hand haben
- Verträge, deren Abrechnungs- und Nachtragsregeln Sie später kontrollieren können.
- Abnahme- und Gewährleistungsregeln, die zum revidierten Bauvertragsrecht passen.
- Weniger Streit, weil die Regeln vor der Vergabe klar sind – und nicht erst vor Gericht.
Nach der Vergabe beginnt die Kontrolle: Projekt- und Baumanagement oder Bauherrenvertretung. Mehr →
Ersetzen Sie den Anwalt?
Nein. Wir liefern die technisch-vertragliche Analyse; die rechtliche Beurteilung und Redaktion bleibt beim Anwalt. Beide Sichten zusammen ergeben einen Vertrag, der hält.
Prüfen Sie auch SIA-118-Verträge?
Ja. Verträge mit SIA 118 und individuelle Werkverträge nach OR gehören zum Alltag. Wo die Revision des Bauvertragsrechts auf die Vertragsmodelle wirkt, weisen wir darauf hin.
Wie rechnen Sie ab?
Pauschal je Vertrag oder nach Tagessatz, abhängig von Umfang und Anzahl der Verträge.
Der nächste Schritt
Senden Sie uns noch keine Verträge. Sagen Sie uns, wie viele Vergaben anstehen und wann. Dann besprechen wir Umfang und Ablauf.