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Ist das in Ordnung, was hier gebaut wurde?
Risse im Verputz, Ablösungen an der Fassade, unebene Wände, Feuchtigkeit hinter der Vorsatzschale. Der Unternehmer sagt: normal. Der Architekt sagt: wird noch. Sie sollen abnehmen – oder haben schon abgenommen.
1Das Problem
Mit der Abnahme beginnen Ihre Fristen. Seit der Revision des Bauvertragsrechts auf den 1. Januar 2026 gilt für Mängel eine Rügefrist von 60 Tagen ab Ablieferung beziehungsweise ab Entdeckung. Wer in dieser Zeit nicht fachlich rügt, verliert Ansprüche – unabhängig davon, wie offensichtlich der Mangel später ist.
Die Beurteilung, ob eine Ausführung mangelhaft ist, braucht Normenkenntnis und Handwerkspraxis. Beides fehlt in den meisten Projektleitungen – und beim Unternehmer liegt das Interesse woanders.
2Was wir tun
Expertise Ausbau und Fassade
Technische Feststellung zu Zustand und Ausführungsqualität von Ausbau, Trockenbau, Verputz, Fassade und Wärmedämmverbundsystem – vor Abnahme, im Gewährleistungsfall, als Grundlage für Ihren Anwalt.
Projekt- und Baumanagement
Abnahmebegleitung und Mängelmanagement: Wir führen die Abnahme, protokollieren, rügen fristgerecht und verfolgen die Behebung.
3Was Sie in der Hand haben
- Eine schriftliche Feststellung: Was ist mangelhaft, gemessen an welcher Norm oder Regel, mit Foto, Messwert und Ort – und was ist es nicht.
- Eine fristgerechte, fachlich formulierte Mängelrüge, die Ihre Ansprüche sichert.
- Eine Einschätzung der Behebungskosten als Grundlage für Rückbehalt, Minderung oder Ersatzvornahme.
Wer Mängel an mehreren Objekten überwachen muss, braucht ein laufendes Mängel- und Fristenmanagement statt Einzelbegehungen. Mehr →
Welche Bauteile beurteilen Sie?
Ausbau, Trockenbau, Verputz, Fassade und Wärmedämmverbundsysteme sind unsere Vertiefung. Weitere bauliche Teile des Hochbaus beurteilen wir, soweit sie in unsere Kompetenz fallen; Tiefbau, Landschaftsbau und Elektrotechnik nicht, Gebäudetechnik nur auf der baulichen Seite, Tragwerksfragen nur gemeinsam mit einem Netzwerkpartner.
Wie schnell sind Sie vor Ort?
Bei laufenden Rügefristen kurzfristig. Nennen Sie uns im Formular das Abnahme- oder Entdeckungsdatum, dann priorisieren wir entsprechend.
Der nächste Schritt
Läuft eine Frist? Dann zählt jeder Tag. Nennen Sie uns Objekt, Bauteil und Datum der Abnahme oder Entdeckung.