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Tax · Buchhaltung, Steuern und Lohn
Meine Buchhaltung ist liegen geblieben. Wer bringt sie in Ordnung?
Die Belege liegen im Ordner, die MWST-Abrechnung ist fällig, und der Jahresabschluss rückt näher. Als Unternehmer oder Selbstständiger fehlt Ihnen die Zeit – und die Buchhaltung wird jeden Monat mehr statt weniger.
1Das Problem
Eine Buchhaltung, die einige Monate liegen bleibt, holt man nicht an einem Wochenende nach. Belege fehlen, Bankbewegungen sind nicht zugeordnet, MWST-Abrechnungen und Sozialversicherungsmeldungen haben Fristen, die weiterlaufen.
Je länger der Rückstand, desto teurer wird er: Mahngebühren, Verzugszinsen, Ermessenseinschätzungen der Steuerverwaltung – und keine verlässlichen Zahlen für die eigenen Entscheidungen.
2Was wir tun
Aufarbeiten und fertigstellen
Wir sichten Belege und Konten, buchen den Rückstand nach, stimmen Bank, MWST und Sozialversicherungen ab und stellen Jahresrechnung und Steuererklärung fertig.
Laufend weiterführen
Danach auf Wunsch die laufende Buchhaltung, MWST-Abrechnungen, Lohnbuchhaltung mit Sozialversicherungs- und Quellensteuerabrechnung, Steuerberatung und Vertretung vor den Steuerbehörden.
3Was Sie in der Hand haben
- Eine aufgearbeitete, abgestimmte Buchhaltung und eine fertige Jahresrechnung.
- Eingereichte Steuer- und MWST-Abrechnungen statt offener Fristen.
- Ein Ansprechpartner von der ersten Buchung bis zur Steuererklärung, mit festen Monatspauschalen für die laufende Führung.
Wer die Buchhaltung bei uns führt, hat die Abrechnungsprüfung für das nächste Projekt bereits im System. Mehr →
Wie weit zurück können Sie aufarbeiten?
So weit, wie Belege und Kontoauszüge vorhanden sind. Wie lange es dauert, hängt von Belegvolumen und Zustand der Unterlagen ab; das klären wir nach einer ersten Sichtung.
Beraten Sie auch steuerlich?
Ja. Steuerberatung, Steuererklärungen für Gesellschaften und Private sowie die Vertretung vor Steueramt und Rekursinstanzen gehören zu unserem Angebot.
Wer führt den Bereich?
Die Mitgesellschafterin der 2E Factum Group GmbH. Sie leitet den Bereich Tax fachlich eigenständig.
Übernehmen Sie auch die Revision?
Nein. Gesetzliche Revisionen setzen eine Zulassung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde voraus, und wer die Buchhaltung führt, soll sie nicht selbst prüfen. Für Gesellschaften mit Opting-out führen wir Buchhaltung und Jahresrechnung vollständig.
Der nächste Schritt
Nennen Sie uns Rechtsform, seit wann die Buchhaltung offen ist und ungefähr wie viele Belege anfallen. Sie erhalten eine Einschätzung, was wir übernehmen und bis wann.