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AGB und Konfliktregel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 2E Factum Group GmbH werden mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt und Bestandteil jedes Angebots und jedes Mandatsvertrags. Sie werden Ihnen mit dem Angebot ausgehändigt. Bis dahin gilt: Über diese Website werden keine Verträge abgeschlossen; Angebote erfolgen ausschliesslich schriftlich nach dem Erstgespräch.
Bestandteil der AGB ist in jedem Fall die nachstehende Konfliktregel. Sie gilt für die gesamte Group, für alle Mitarbeitenden und für Netzwerkpartner, soweit sie im Namen von 2E Factum tätig sind.
Konfliktregel
1. Keine Planung; Rolle A und Rolle B getrennt
2E Factum erbringt keine Planungsleistungen. Ist 2E Factum in einem konkreten Projekt selbst oder über einen Ausführungs- und Kooperationspartner Auftragnehmer oder Abwickler einer Bauleistung (Rolle B), tritt sie bei derselben Leistung nicht zugleich als unabhängige Kontrollinstanz des Bauherrn (Rolle A) auf, soweit dadurch die Unabhängigkeit beeinträchtigt würde. Die Rolle wird dem Kunden vor Auftrag genannt und im Konfliktregister je Mandat festgehalten.
2. Keine Zahlungen von der Gegenseite
Keine Provisionen, Vermittlungsgebühren, Rabatte oder sonstigen Vorteile von Planern, Unternehmern oder Lieferanten.
3. Gegenparteisperre
Wer in einem laufenden Mandat Gegenpartei des Bauherrn ist, wird in keinem Bereich der Group Kunde – in keiner der vier Säulen und nicht im operativen Unterbereich. Die Sperre gilt für das betroffene Projekt bis zum Ablauf der Gewährleistung.
4. Keine Seitenwechsel im selben Projekt
Hat 2E Factum in einem Projekt für eine Seite gearbeitet, arbeitet sie in diesem Projekt nie für die andere.
5. Kein Erfolgshonorar bei Expertise
Technische Feststellungen (Expertise) werden ausschliesslich nach Aufwand oder Pauschale abgerechnet. Eine Erfolgskomponente ist nur beim Claim Management zulässig und gedeckelt.
6. Konfliktprüfung vor Annahme
Jede Anfrage wird vor Annahme gegen ein Konfliktregister (Kunden, Gegenparteien, Projekte) geprüft; das Ergebnis wird dokumentiert.
7. Offenlegung
Mögliche Konflikte werden dem Auftraggeber vor Mandatsbeginn schriftlich offengelegt; im Zweifel wird das Mandat abgelehnt.
Schnittstelle zur gerichtlichen Tätigkeit
Wird Isa Erzi in einem Gerichtsverfahren als Sachverständiger bestellt und ist eine Partei Kunde der Group oder Gegenpartei eines laufenden Mandats, legt er dies dem Gericht offen.
Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Stand: 30. September 2026.